Steuerstundungen wegen Pandemie
Wegen der Corona-Krise gewährte Steuerstundungen sollen auch über den Jahreswechsel hinaus angeboten werden. Für die Umsetzung sind grundsätzlich die Länder zuständig: Stundung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Zwischen dem 19.03. und 30.09.2020 sind knapp 13 Milliarden Euro an fälliger Umsatzsteuer